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   OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98   

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OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98 (https://dejure.org/2000,6423)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98 (https://dejure.org/2000,6423)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - 4 ZEO 946/98 (https://dejure.org/2000,6423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AO-1977 § 119 Abs 4 Satz 1; ThürKAG § 7 Abs 1; ThürKAG § 7 Abs 8; ThürKAG § 7 Abs 10; ThürKAG § 15 Abs 1 Ziffer 3b
    Ausbaubeiträge; Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Beitragsbescheid als mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt gilt.; Beitragsrecht; Ausbaubeitrag; Grünanlage; Vorteil; Rückwirkung; Unterschrift; Einrichtung; automatisch; Datenverarbeitung; elektronisch; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausbaubeitrag; Grünanlage; Vorteil; Rückwirkung; Unterschrift; Automatische Einrichtung; Elektronische Datenverarbeitung; Adressat; Gesamtschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2000, 548
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98

    Ausbaubeiträge; Zur Zulässigkeit der Geltung von Ausbaubeitragssatzungen für

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98
    Die Beitragsfähigkeit von Ausbaumaßnahmen, die bereits vor Erlaß einer Beitragssatzung (tatsächlich) abgeschlossen waren, entspricht der Thüringer Rechtslage und begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, denen im summarischen Eilverfahren nachzugehen wäre (vgl. den Beschluß des Senats vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, VwRR MO 2000, 63).

    Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine zulässige unechte Rückwirkung (vgl. im einzelnen den Beschluß des Senats vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, a.a.O.).

    Soweit es das abgabenrechtliche Eilverfahren betrifft, sind die vom Antragsteller aufgeworfenen Rechtsfragen zum Prüfungsmaßstab und zur zulässigen Rückerstreckung einer Beitragssatzung auf tatsächlich bereits abgeschlossene Ausbaumaßnahmen in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt (vgl. die Beschlüsse vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 -, a.a.O., und vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98
    Das Verwaltungsgericht hat die vom Senat aufgestellten Grundsätze zum gerichtlichen Prüfungsumfang im abgabenrechtlichen Eilverfahren (vgl. den Beschluß vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 -,ThürVBl. 1998, 184) zutreffend wiedergegeben und in nicht zu beanstandender Weise auf den vorliegenden Fall angewandt.

    Vielmehr ist dann, wenn sich nicht bereits im Eilverfahren offensichtliche und eindeutige Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abgabensatzung ergeben, im Rahmen des Eilverfahrens von der Gültigkeit der einem Abgabenbescheid zugrunde liegenden Abgabensatzung auszugehen (vgl. den Beschluß des Senats vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 -, a.a.O.).

    Soweit es das abgabenrechtliche Eilverfahren betrifft, sind die vom Antragsteller aufgeworfenen Rechtsfragen zum Prüfungsmaßstab und zur zulässigen Rückerstreckung einer Beitragssatzung auf tatsächlich bereits abgeschlossene Ausbaumaßnahmen in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt (vgl. die Beschlüsse vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 -, a.a.O., und vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98
    Ein mittels elektronischer Datenverarbeitung gefertigter Bescheid verliert seine Eigenschaft als "mittels automatischer Einrichtungen erstellt" erst dann, wenn nachträgliche manuelle Änderungen oder Hinzufügungen seine Prägung durch den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung aus der Sicht des Adressaten aufheben (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1993 - 8 C 57.91 -, KStZ 1993, 93 ).

    Die Ermessensentscheidung bedarf weder einer schriftlichen Begründung noch müssen die übrigen Gesamtschuldner in dem Abgabenbescheid bezeichnet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1993 - 8 C 57.91 -, KStZ 1993, 93.

  • OVG Thüringen, 29.08.1997 - 2 ZEO 1037/97

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; öffentliche; nichtöffentliche;

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne bestehen nur dann, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der Erfolg des Rechtsmittels - hier der Beschwerde - wahrscheinlicher ist als der Mißerfolg (vgl. ThürOVG, Beschluß vom 28.08.1997 - 2 ZEO 905/97 - und Beschluß vom 29.08.1997 - 2 ZEO 1037/97 -, ThürVBl.
  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74

    Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98
    4 ZEO 946/98 6 tungen in eine EDV-Anlage eingegeben und dort je nach Programm weiterverarbeitet werden, etwa durch Einfügung in einen zuvor erstellten, für eine Mehrzahl von Fällen vorgesehenen Text (vgl. im einzelnen: Stelkens/Bonk, VwVfG, 4. Auflage 1993, Rn. 42 zu § 37; BVerwG, Urteil vom 05.06.1974 - 8 C 1.74 -, BVerwGE 45, 189 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98
    1998, 42; HessVGH, Beschluß vom 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 -, AuAS 1997, 158; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.05.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Seibert, Die Zulassung der Berufung, DVBl. 1997, 932 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98
    1998, 42; HessVGH, Beschluß vom 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 -, AuAS 1997, 158; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.05.1997 - A 12 S 580/97 -, DVBl. 1997, 1327; Seibert, Die Zulassung der Berufung, DVBl. 1997, 932 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Zulassung; Beschwerde;

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98
    Denn im Eilverfahren können nur solche Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sein, die in dem angestrebten Beschwerdeverfahren auch abschließend zu klären sind; dies gilt etwa für spezifische (grundsätzliche) Fragen aus dem einschlägigen Prozeßrecht (vgl. ThürOVG, Beschluß vom 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98 -, DÖV 1998, S. 476 und Beschluß des Senats vom 20.05.1998 - 4 ZEO 210/98 -).
  • OVG Thüringen, 15.06.1998 - 2 ZEO 383/97

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Zulassung der Beschwerde;

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98
    Die Vorschrift soll die Korrektur unrichtiger Entscheidungen, nicht die Korrektur fehlerhafter Begründungen ermöglichen (ThürOVG, a.a.O. und Beschluß vom 15.06.1996 - 2 ZEO 383/97 -, m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 28.08.2008 - 4 EO 405/08

    Beiträge; Beginn der Verjährungsfrist für Beiträge; Beitrag; Verjährung;

    Dies hat der Senat nicht nur zum Straßenausbaubeitragsrecht entschieden (§ 7 Abs. 6 ThürKAG; vgl. Beschluss vom 29.09.1999, 4 ZEO 844/98, DÖV 2000, S. 512 f.; ebenso Beschluss vom 09.05.2000, 4 ZEO 946/98, LKV 2000, S. 548 f.), sondern auch zum Anschlussbeitragsrecht (§ 7 Abs. 7 Satz 1 ThürKAG; vgl. Beschluss vom 01.08.2000, 4 ZEO 154/99, Juris; Beschluss vom 18.03.2002, 4 ZEO 669/01, NVwZ-RR 2003, S. 91 f.).
  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

    Denn im Gegensatz zum Erschließungsbeitragsrecht beschränkt sich im Straßenausbaubeitragsrecht der Kreis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Grundstücke nicht auf baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke, sondern im Straßenausbaubeitragsrecht sind gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG a. F. alle Grundstücke an der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu beteiligen, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besondere Vorteile bietet (vgl. hierzu auch den Beschluss des Senats vom 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98 -).
  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Zu diesen besonders bevorteilten Grundstücken gehören auch baulich nicht nutzbare Grundstücke im Außenbereich, die z. B. nur einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung zugänglich sind, aber für die gleichwohl die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 30.06.2003, 4 EO 206/96, LKV 2004, S. 39; Beschluss vom 09.05.2000, 4 ZEO 946/98, LKV 2000, S. 548; VG Gera, Urteil vom 06.02.2003, 4 K 245/99.GE, zitiert nach Juris; ebenso zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt OVG-LSA, Beschluss vom 05.06.2003, 2 L 28/03, bejahend; anders offenbar Urteil vom 13.01.2005, 4/2 K 36/03, unter Bezugnahme auf OVG Rhl.-Pf.).
  • VG Gera, 14.11.2019 - 2 K 2248/18

    Heranziehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu grundstücksbezogenen

    Zwar bedarf die Ermessensentscheidung grundsätzlich keiner schriftlichen Begründung noch müssen die übrigen Gesamtschuldner bezeichnet werden (ThürOVG, Beschluss vom 9. Mai 2000, - 4 ZEO 946/98 -, LKV 2000, 548), doch kann diese Ausnahme von der Begründungspflicht nach § 121 Abs. 1 AO nur dann gelten, wenn der Abgabengläubiger eine Vielzahl gleichartiger Verwaltungsakte erlässt (was bei Gebührenbescheiden in der Regel der Fall ist, vgl. § 121 Abs. 2 Nr. 3 AO) und keine Einzelfallentscheidung trifft.
  • VG Meiningen, 28.07.2004 - 1 K 640/01
    Es besteht regelmäßig kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, nach Abschluss der Baumaßnahmen nicht mehr zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen zu werden (vgl. ThürOVG vom 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98 - und vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, LKV 2000, 258).

    Der bloße technische Abschluss einer Ausbaumaßnahme stellt deshalb noch keinen abgeschlossenen Sachverhalt im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rückwirkung von Rechtsnormen dar (vgl. hierzu die Beschlüsse des ThürOVG vom 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98 - und vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, LKV 2000, 258).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 9 ME 172/07

    Änderung der Merkmalsregelung in einer Erschließungsbeitragssatzung

    Die Ermessensentscheidung über die Auswahl eines Gesamtschuldners bedarf entgegen der Auffassung des Antragstellers keiner schriftlichen Begründung; auch Hinweise auf die Gesamtschuld der übrigen nicht herangezogenen Gesamtschuldner und auf die befreiende Wirkung der Zahlung eines Gesamtschuldners gehören nicht zum notwendigen Inhalt des Heranziehungsbescheides (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - KStZ 1993, 93 = NJW 1993, 1667 = ZMR 1993, 480; ThürOVG, Beschl. v. 9.5.2000 - 4 ZEO 946/98 - ZKF 2000, 229).
  • OVG Thüringen, 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht;

    Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine zulässige unechte Rückwirkung (vgl. im Einzelnen Beschlüsse des Senats vom 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98 -, DÖV 2000, S. 512 f.; und vom 09.05.2000 - 4 ZEO 946/98 -, ThürVBl. 2000, S. 254 [255]; jeweils m. w. Nw.).
  • OVG Thüringen, 24.06.2013 - 4 EO 233/10

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für ein als Seniorenwohnheim und als

    Dabei beschränkt sich im Straßenausbaubeitragsrecht der Kreis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Grundstücke - im Gegensatz zum Erschließungsbeitragsrecht - nicht auf baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke; vielmehr kommen alle Grundstücke in Betracht, denen eine vorteilsrelevante Inanspruchnahme möglich ist (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2003 - 4 EO 206/96 - LKV 2004, 39-46 juris Rn. 38 und vom 9. Mai 2000 - 4 ZEO 946/98 - ThürVBl. 2000, 254-256 juris Rn. 5).
  • OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags; Bekanntmachung der Beitragssatzung;

    Dabei beschränkt sich im Straßenausbaubeitragsrecht der Kreis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Grundstücke - im Gegensatz zum Erschließungsbeitragsrecht - nicht auf baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke; vielmehr kommen alle Grundstücke in Betracht, denen eine vorteilsrelevante Inanspruchnahme möglich ist (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2003 - 4 EO 206/96 - LKV 2004, 39-46 juris Rn. 38 und vom 9. Mai 2000 - 4 ZEO 946/98 - ThürVBl. 2000, 254-256 juris Rn. 5).
  • OVG Thüringen, 08.03.2011 - 4 EO 1364/10

    Bekanntmachungsvermerk auf gesondertem Blatt; zeichnerische Festlegung einer

    Dies hat zur Folge, dass es Bereiche gibt, in denen an Verkehrsanlagen unmittelbar angrenzende, offensichtlich beitragspflichtige Außenbereichsgrundstücke (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2003 - 4 EO 206/96 - LKV 2004, S. 39 und vom 9. Mai 2000 - 4 ZEO 946/98 - LKV 2000, S. 548) bei der Festlegung des Abrechnungsgebietes unberücksichtigt bleiben (beispielweise in der Abrechnungseinheit 1 an der Gallbergstraße, der Oststraße, der Talsperrenstraße und an der Mittelstraße; in der Abrechnungseinheit 2 an der Sontraer Straße und an der Steinbacher Straße, in der Abrechnungseinheit 4 am Mösweg).
  • OVG Thüringen, 23.11.2012 - 4 EO 571/09

    Aufwandsermittlung bei der Abrechnung einer Straßenausbaumaßnahme

  • OVG Thüringen, 30.10.2013 - 4 KO 1307/10

    Bestimmung der Anlage zur Beitragserhebung bei einem Verlauf durch eine

  • OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 EO 866/02

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht

  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 948/04
  • VG Weimar, 08.06.2012 - 3 E 441/12

    Keine Straßenbaubeitragspflicht für herrenloses Grundstück

  • VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen - Auslegung der Änderung einer Satzung als

  • VG Gera, 22.09.2005 - 4 K 235/02

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Erschließungsbeitrag; Kostenspaltung;

  • OVG Thüringen, 29.07.2002 - 4 EO 906/96
  • OVG Thüringen, 01.08.2000 - 4 ZEO 154/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99

    Ausbaubeiträge; wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen; wiederkehrende

  • VG Weimar, 15.12.2005 - 3 E 6550/04

    Ausbaubeiträge; Teileinrichtung; Gehweg; Gehbahn; Funktionslosigkeit;

  • VG Weimar, 12.11.2007 - 3 E 1764/06

    Ausbaubeiträge; Kein uneingeschränkter, zusätzlicher

  • VG Gera, 27.11.2002 - 4 E 1864/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag; Beiträge; Beitragsrecht; Vorausleistungsbescheid;

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